|
|
Dienstleistung rund um das Leben im Alter - wir kümmern uns ![]() um Ihren Haushalt und Garten
um Ihr tägliches warmes Essen
um Ihren Einkauf
um ein Hausnotrufsystem
um einen Handwerker bei Reparaturarbeiten
um Ihre Behördengänge
um eine Begleitung bei Ihren Arztbesuchen
um Ihr seelisches Wohl (Spaziergänge, Vorlesen,
einfach nur mal Zuhören) um einen mobilen Friseur
um eine mobile medizinische Fußpflege
Die Kosten für Betreuungsleistungen können bei vorliegender Pflegeeinstufung (auch bei Pflegestufe 0) in der Regel von den Pflegekassen über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz (§45b SGB XI) erstattet werden.
Haben Sie weitere Fragen oder Angelegenheiten, bei denen Sie Unterstützung benötigen?
Bitte rufen Sie unsere Servicehotline an, damit wir schnell gemeinsam eine Lösung finden. |

